Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit von www.gesundheitsmagazin-bgrci.de

(Stand: 14. September 2020)

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.gesundheitsmagazin-bgrci.de). Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den oben genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Trotz größter Bemühungen sind einige Inhalte derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Inhalte erfolgt schrittweise. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Website in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Nicht barrierefrei sind:

      – Vor dem 23. September 2018 eingestellte Videos sind nicht mit Untertitel versehen und liegen ohne Audiodeskription vor. Alle Videos neueren Datums sind und werden mit Volltext-Alternativen veröffentlicht.
      Für die früher eingestellten Videos werden Zug um Zug Volltext-Alternativen erstellt und sichtbar gemacht.
      – Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie ist bestrebt, den barrierefreien Zugang zu dem Online-Angebot www.gesundheitsmagazin-bgrci.de stetig zu optimieren. Wir bitten Sie deshalb, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Tel.: +49 (6221) 5108-0
Fax: +49 (6221) 5108-48549

Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen. Das Gebärdentelefon der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

Zum Gebärdensprachtelefon wechseln: www.gebaerdentelefon.de/dguv/

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sollten Sie der Ansicht sein, durch nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.bgrci.de in Ihren Rechten aus dem BGG benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 (30) 18 527-2805
Fax: +49 (30) 18 527-2901

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de