Psychische Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz

Gemäß Arbeitsschutzgesetz gehört es seit 2013 explizit zu den Pflichten jedes Arbeitgebers eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz zu erarbeiten. Was genau verbirgt sich hinter dieser zunächst etwas sperrig anmutenden Wendung „psychische Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz“? Wie und mit welchen Methoden können diese überhaupt erfasst werden? Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung zu dieser Problematik? Was bringt das dem Unternehmen – außer zusätzlicher Arbeit?

Diese Fragen beschäftigen seit einiger Zeit die dafür verantwortlichen Akteure in den Betrieben und uns in dieser Ausgabe. Im Fokus stehen deshalb neben Hintergrundinformationen zum Thema vor allem Beispiele aus der betrieblichen Praxis. Vom weltweit agierenden Konzern bis zum klein- und mittelständischen Unternehmen wollen wir aufzeigen, wie die Erarbeitung einer solchen Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden kann, und welche Potenziale deren Umsetzung für das Unternehmen entfalten kann.

Gefährdungsbeurteilung – der Weg ist das Ziel

Die Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Psychische Belastungen und Beanspruchungen“ sollte als Prozess und Chance betrachtet werden, die Arbeitsbedingungen langfristig gesundheitsgerecht zu gestalten. Die BG RCI möchte Sie dazu ermutigen, mit der Umsetzung zu beginnen. Dazu der stellvertretende Leiter Prävention der BG RCI Wolfgang Pichl und der Arbeitspsychologe Professor Rüdiger Trimpop im Interview.

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