Schnell von der Pandemie wieder zur Tagesordnung übergehen zu können, diese Hoffnung scheint sich nicht zu erfüllen. Eine ganze Reihe von Maßnahmen, Regelungen und Problemen werden uns noch lange begleiten und das betrifft auch das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Eines dieser Probleme ist das Post Covid Syndrom. Vor einigen Monaten hat die Deutsche Angestellten Kasse, die DAK, dazu eine kostenlose Hotline geschaltet.
ANDREAS STORM, Vorstandsvorsitzender der DAK
„Wir haben in der Tat eine beachtliche Zahl von Menschen, die eine COVID Erkrankung durchgemacht haben und die dann für sehr lange Zeit doch noch eine gewisse Symptomatik zeigen. Dabei hat sich gezeigt, dass es vor allen Dingen auch psychische Belastungen sind, dass Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, zum Teil auch Herzstolpern dazugehören. Und das ist natürlich eine Symptomatik, die abgeklärt werden muss und die auch sehr viel Unsicherheit hervorruft.“
Von der Technischen Universität Dresden wurde mit den Daten der DAK und anderer Krankenkassen in Kooperation mit dem RKI eine erste META Studie zu den Langzeitfolgen von Covid-19 erhoben.
ANDREAS STORM, Vorstandsvorsitzender der DAK
„…wo wir auf der Grundlage von 38 Millionen Versicherten insgesamt mehr als 150.000 Erwachsene und Kinder und Jugendliche untersucht haben, um die Folgen von Post Covid und Long Covid abschätzen zu können. Das muss aber weitergeführt werden. Diese Erkenntnisse aus der Forschung sind sehr wichtig, auch wenn man überlegt, welche Therapien braucht es. Wir brauchen darüber hinaus mehr Informationen. Deshalb ist, denke ich, die Hotline, die die DAK Gesundheit geschaltet hat, ein erster wichtiger Schritt.“
Und für die nächsten Schritte sind auch die Akteure des Betrieblichen Gesundheitsmanagement gefragt.
PROF. DR. VOLKER NÜRBERG, BDO
„Wir haben noch kaum Erfahrung, wie wir damit umgehen müssen. Insbesondere wird es eine Herausforderung für das betriebliche Eingliederungs-Management. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass über die Hälfte der Betroffenen Long-COVID-Erkrankten auch eine sogenannte F-Diagnose haben, das heißt über die Krankheit sind zum Beispiel Depressionen entstanden, sind Ängste entstanden, Angstzustände, weil man Atemschwierigkeiten hatte, Angst zu ersticken, so dass insbesondere die psychosoziale Begleitung der Post-COVID-Kranken im Fokus bei den Betrieben stehen sollte.“
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist ein wichtiges Instrument im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
BEM liefert Strukturen, um daraus Präventionsmaßnahmen ableiten zu können, es ist gesetzlich vorgeschrieben und damit konkreten Regularien unterworfen.
PROF. DR. VOLKER NÜRBERG, BDO
„In der Tat ist der BEM-Prozess zeitlich genau vorgeschrieben und vom Procedere genau vorgeschrieben und das passt nicht immer eins zu eins auf eine disruptive Post-Covid-Erkrankung. Das heißt, wir müssen hier unbürokratischer vorgehen. Wir müssen individuellere Lösungen finden, gerade auch im Wechselspiel mit Rentenversicherungsträger, mit Berufsgenossenschaft, mit Krankenkasse, weil jeder Krankheitsverlauf anders ist. Und hier würde ich mir wünschen, dass der Gesetzgeber dem Unternehmen mehr Freiheit gibt, individuelle Regelungen zugunsten des Mitarbeiters zu finden.“
Zu Fragen des Eingliederungsmanagements stellen die DGUV und die BG RCI auf den jeweiligen Webseiten Informationsmaterial zur Verfügung. Aktuell wurde von der BG RCI für die Reihe „Kurz und bündig“ die Broschüre „Betriebliches Eingliederungsmanagement einfach gemacht“ erarbeitet. Über den Medienshop, oder das Downloadcenter der BGRCI kann sie bezogen werden.