Nachhaltigkeit & BGM

CSRD, ESRS, CSR, CSRG und SDG sind einige bis dato wenig bekannte Kürzel, die im Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung benutzt werden. Diese neue Pflicht für Unternehmen tritt in Deutschland schrittweise in Kraft. Auch wenn Nachhaltigkeitsstrategien für die meisten großen Unternehmen mittlerweile zur täglichen Praxis gehören, stehen sie vor der Herausforderung, sie an jeweils neue Entwicklungen anzupassen. Laut EU soll „der bürokratische Aufwand für die Unternehmen dabei auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden.“ Doch seitens der Behörde liegt noch keine Standardisierung der Berichtspflichten vor, was zu Unsicherheiten bei der Umsetzung führen kann. Zudem verfügen viele Unternehmen möglicherweise nicht über die nötigen Ressourcen und das Fachwissen, um die Anforderungen optimal zu erfüllen. Besonders kann das kleine und mittlere Unternehmen betreffen, denn auch wenn es für diese Betriebe noch keine Pflicht zur Berichterstattung gibt, wird ihnen aus vielerlei Gründen empfohlen, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Abgesehen von moralischen Beweggründen bietet die Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle klare Wettbewerbsvorteile, denn immer häufiger erwarten Kunden, öffentliche Auftraggeber, Banken und Investoren Informationen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Dabei wird in vielen mittelständischen Unternehmen bereits seit langem nachhaltig agiert, ohne dass es explizit so bezeichnet wird. Das trifft besonders auf Aktivitäten und Komponenten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu.

Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen

Was ist unter Nachhaltigkeit im Unternehmen zu verstehen? Was bedeutet und bewirkt Nachhaltigkeit in Verbindung mit BGM im Unternehmen? Wie kann man im Unternehmen bereits vorhandene Aktivitäten zu einer komplexen Nachhaltigkeitsstrategie formen? EU Nachhaltigkeitsberichterstattung – wer ist dazu verpflichtet? Dazu Kurt Gläser, von der Initiative „Offensive Mittelstand“.

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Environmental Social Governance, kurz ESG, definiert ökologische, soziale und unternehmensstrategische Kriterien für nachhaltiges, verantwortungsvolles Wirtschaften. Der BGM-Experte Kurt Gläser zeigt auf, was darunter zu verstehen ist und wie Arbeits- und Gesundheitsschutz ESG- Kriterien erfüllt und wie Unternehmen ihre Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen können.

KURT GLÄSER, Experte BGM@Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit hat klassischerweise drei Dimensionen. Die ökologische Nachhaltigkeit, die soziale Nachhaltigkeit und die ökonomische oder wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Das heißt, die Umweltstandards, alles, was in Richtung Klima einzahlt, spielt eine Rolle.

In der sozialen Nachhaltigkeit, wie gehe ich um mit der Mitarbeitergesundheit, mit der Vereinbarkeit Privatleben und Beruf, mit dem Thema Übergriffe, was ein steigendes Thema ist, Übergriffprävention. Habe ich einen Ansatz im Arbeitsschutzmanagement- System, welche Reichweite hat dieses System. Ich kann mir anschauen, welche Anzahl an Arbeitsunfällen, Wege-Unfälle gibt es im Betrieb.

Das sind so Kennzahlen, die in Richtung soziale Nachhaltigkeit einzahlen und in der ökonomischen Nachhaltigkeit im Prinzip geht es darum, dass Gewinne ökonomisch nachhaltig erwirtschaftet werden. Es geht nicht darum, Gewinne zu erwirtschaften, um sie dann in Nachhaltigkeitsprojekte zu stecken, sondern Gewinne ökologisch nachhaltig klimasensibel erwirtschaften. Das wäre das ökonomische Ziel der Nachhaltigkeit.

Wozu dient die Nachhaltigkeitsberichterstattung und wer ist dazu verpflichtet?

KURT GLÄSER, Experte BGM@Nachhaltigkeit
Die CSRD oder CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive, die wurde eigentlich eingeführt, um die finanzielle Berichterstattung der Firmen, schon größere Firmen seit langer Zeit unterliegen, durch diese Nachhaltigkeitskomponente zu ergänzen. Mit der Zielsetzung, dass dann Investmentgeber, Kapitalgeber, Banken vergleichen können, welches Unternehmen ist nicht nur finanziell sicher aufgestellt, sondern ist auch nachhaltig gut aufgestellt, hat einfach Nachhaltigkeitsrisiken, Klimarisiken auf dem Schirm. Das heißt, die Banken nehmen diese Informationen, um zu entscheiden, wem gebe ich Kredite, vielleicht günstiger oder mit Zinsaufschlag.

Diesem Ziel dient eigentlich die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Was die Verpflichtungen anbetrifft, sind wir jetzt im Frühjahr 2025 in der Umbruchphase. Also die Tendenz geht dahin, dass Unternehmen ab 1000 Beschäftigte und dann vielleicht erst ab 2027, 2028 berichtspflichtig werden. Das hat sich alles zeitlich auch verschoben.

Was können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) tun?

KURT GLÄSER, Experte BGM@Nachhaltigkeit
Die nicht berichtspflichtigen kleinen Unternehmen, denen wird nahegelegt, sich freiwillig mit dem Thema zu befassen. Es gibt freiwillige Nachhaltigkeitsstandards, weil irgendwann vielleicht die größeren Firmen, die Auftraggeber von ihren Zulieferern Informationen benötigen.

CO2-Ausstoß und eben auch zum Beispiel, wie gehe ich mit der eigenen Belegschaft um, wie gehe ich mit Beschäftigten in der Lieferkette um. Das sind Informationen, die Auftraggeber größerer Unternehmen voraussichtlich einfordern werden. Und dann sollten halt die kleineren sprachfähig sein.

Im Prinzip eigentlich, wenn Management-Systemnormen gefordert werden, Qualitätsmanagement oder Arbeitsschutzmanagement-Systeme, ISO 45001, da legen Auftraggeber auch Wert darauf und fordern solche Standards ein. Also der große Bestandteil ist ja die ökologische Nachhaltigkeit. Da wird es zum Beispiel darum gehen, wie geht ein Unternehmen, ein kleines Unternehmen mit Beschaffungen um zum Beispiel.

Denkt das auch schon mal weiter im Rahmen Wertschöpfungskette, Lieferkette. Also ganz einfaches Beispiel, welches Papier wird eingesetzt, wie viele Drucker gibt es im Unternehmen, kann man hier vielleicht einsparen, umsteigen auf ökologisch nachhaltigere Produkte. Also es gibt eine Vielzahl von Energiebeschaffungen, die Photovoltaikanlage auf dem Dach, also ganz ganz viele Checkpunkte.

Man müsste einfach als KMU mal sich so eine Checkliste vornehmen und gucken, machen wir da vielleicht schon was, dann sind wir auf der sicheren Seite. Und wo haben wir noch einfach Optimierungspotenzial.

Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Arbeits- und Gesundheitsschutz verknüpfen

KURT GLÄSER, Experte BGM@Nachhaltigkeit
Was in der Nachhaltigkeitsberichterstattung an Berichtspunkten gefordert wird, spielt ganz stark in den Arbeitsschutz rein.
Und wenn ein Unternehmen bei dem Thema Gefährdungsbeurteilung, insbesondere Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, schon gut aufgestellt ist, dann kann es also sehr viel berichten. Also sehr viele substanzielle Inhalte in so einen Nachhaltigkeitsbericht reinschreiben. Und insofern, dass je besser ich aufgestellt bin im Arbeitsschutz und bei dem Thema Gefährdungsbeurteilung, auch psychische Belastung, desto leichter ist es für das Unternehmen, authentisch, wahrheitsgetreu und umfassend berichten zu können.

Wie kann Nachhaltigkeitsmanagement gelingen?

KURT GLÄSER, Experte BGM@Nachhaltigkeit
Zu dem Thema ökologische Nachhaltigkeit gibt es ganz viele Vorarbeiten, zum Beispiel Bundesministerium für Umwelt. Solche Einrichtungen, die sind sehr umfassend, sehr detailliert, aber auch sehr sehr gut gestaltet. Dann gibt es Checklisten für nachhaltige Veranstaltungen.

Also wie kann ich zum Beispiel ein größeres Event, das ich veranstalte, vielleicht gemeinsam mit anderen KMUs nachhaltig ausrichten. Von mir gibt es eine Checkliste, wie kann ich Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Events, zum Beispiel ein Beachvolleyballturnier oder Fußballturnier, wie auch immer, wie kann ich hier Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Nicht nur ökologische Nachhaltigkeit, sondern auch soziale Nachhaltigkeit.

Da geht es dann in Richtung Menschen mit Behinderungen. Also ganz häufig werden bei Gesundheitsangeboten im Betrieb eingeschränkte Personen, eingeschränkte Sehfähigkeit, Hörfähigkeit, die tun sich schwer teilzunehmen. Und solche sozialen Aspekte sollten bei der Planung und Organisation von BGF-Maßnahmen berücksichtigt werden.

Nachhaltigkeit ist nichts Neues, man muss sich nur bewusst machen und bewusst werden, wo und in welchem Umfang man schon nachhaltig agiert und handelt, wo vielleicht noch Optimierungspotenzial da ist, Ausbaupotenzial.

Weitere Informationen dazu bietet der IGA Wegweiser Nachhaltigkeit und betriebliches Gesundheitsmanagement. Darin findet man neben Praxisbeispielen aus Unternehmen auch die Vorlage zu einem Nachhaltigkeitscheck.

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