
Nachhaltigkeit & BGM
CSRD, ESRS, CSR, CSRG, SDG sind einige der bis dato wenig bekannte Kürzel, die im Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung benutzt werden. Diese neue Pflicht für Unternehmen tritt in Deutschland schrittweise in Kraft. Auch wenn Nachhaltigkeitsstrategien für die meisten großen Unternehmen mittlerweile zur täglichen Praxis gehören, stehen sie vor der Herausforderung sie an jeweils neue Entwicklungen anzupassen. Laut EU soll „der bürokratische Aufwand für die Unternehmen dabei auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden.“ Doch seitens der Behörde liegt noch keine Standardisierung der Berichtspflichten vor, was zu Unsicherheiten bei der Umsetzung führen kann. Zudem verfügen viele Unternehmen möglicherweise nicht über die nötigen Ressourcen und das Fachwissen, um die Anforderungen optimal zu erfüllen. Besonders kann das kleine und mittlere Unternehmen betreffen, denn auch wenn es für diese Betriebe noch keine Pflicht zur Berichtserstattung gibt, wird ihnen aus vielerlei Gründen empfohlen, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Abgesehen von moralischen Beweggründen, bietet die Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle klare Wettbewerbsvorteile, denn immer häufiger erwarten Kunden, öffentliche Auftraggeber Banken und Investoren Informationen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Dabei wird in vielen mittelständischen Unternehmen bereits seit langem nachhaltig agiert, ohne das es explizit so bewertet und benannt wird. Das trifft besonders auf Aktivitäten und Komponenten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu.
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